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Bebauung Krone - Stellungnahme der Gemeinderatsfraktion vom 16.11.2018

Veröffentlicht am 18.11.2018 in Gemeinderatsfraktion

LAUDENBACH. Das Thema Bebauung des Areals "Krone" hat viel Aufmerksamkeit innerhalb der Gemeinde Laudenbach erreicht. Zu dem auf der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2018 in öffentlicher Sitzung beratenden Tagesordnungspunkt 6 - Bauantrag der Fa. AL-Bau…. Zehn Reihenhäuser… ehemalige Krone (2.Anlauf) - veröffentlichen wir nachfolgend die Stellungnahme der SPD-Fraktion von Ulrike Schweizer.

"Herr Bürgermeister, Kollegen und Kolleginnen des Gemeinderates,

am 19. Oktober wurde dieser TOP „durch die CDU-Fraktion“ von der Tagesordnung genommen. Die Begründung war, dass „die Unterlagen nicht vollständig gewesen seien und „Kenntnis über Angrenzer-Einsprüche“ vorlägen. Das ist insofern bemerkenswert, als sich nämlich an der Vollständigkeit der Unterlagen nichts geändert hat und die Angrenzer-Benachrichtigung noch immer nicht vollständig abgeschlossen ist. Somit fragen wir uns schon, was wohl der wahre Grund für die Verschiebung gewesen sein könnte. (War es tatsächlich die 3D-Animation, auf die noch gewartet wurde?)

Dieses Anwesen rund um die ehemalige Gaststätte Krone bewegt seit Monaten und Jahren die Laudenbacher Gemüter. Zu einem jüngst erschienenen Presseartikel der CDU weisen wir den Vorwurf „das Bauvorhaben ausschließlich mit sachfremden Erwägungen und falschen Fakten zu begründen“, entschieden zurück. Dieses erachten wir als Desinformation der Bürgerschaft. Gleichwohl danke ich den Verfassern für die juristische, baurechtliche Belehrung, die aber unserer Ansicht nach nicht erforderlich gewesen wäre.

Wenn für diesen Gemeinderat „die Ästhetik grundsätzlich kein Kriterium“ sein dürfte – (nach Auffassung der CDU) – so wäre das armselig. Die meisten von uns sind keine Juristen. Wir sind ehrenamtlich angetreten, um die Gemeindebürger zu vertreten. Die Wahrung des Baurechts obliegt unumstritten der Baurechtsbehörde.

Unabhängig von den Regelungen des Baugesetzbuches lässt sich die SPD Fraktion bei einer politischen Beurteilung einer Baumaßnahme keine Schranken auferlegen. Die ganzheitliche Betrachtung ist Aufgabe einer bürgerorientierten Kommunalpolitik.

Die schöne Fassade der alten Gaststätte „zur Krone“ wurde erst im Mai dieses Jahres zum Entsetzen vieler Mitbürger zur Unkenntlichkeit zerstört.

Für die SPD Fraktion hatte diese Fassade ortsbildprägenden Charakter. Die Frage des Denkmalschutzes ist insoweit nicht relevant, als die Maßgabe des damaligen Gemeinderats ausdrücklich den Erhalt vorsah. Anscheinend gibt es bei Mitgliedern der CDU Fraktion Gedächtnislücken, die ich gerne schließe. Im Beschluss aus 2013 heißt es nämlich, dass (Zitat) „die Ansicht der ehemaligen Gaststätte, von der Hauptstraße aus gesehen, unverändert bleiben soll“. Heute fragen wir uns, ob es nicht Aufgabe der Gemeindeverwaltung gewesen wäre, diesen Willen des damaligen Gemeinderates auch einem nachfolgenden Investor weiter zu vermitteln.

Der damalige Mehrheitsbeschluss wurde für den (ich zitiere) „Neubau einer Seniorenwohnanlage mit Umbau und Nutzungsänderung…“ gefasst. Wie wir nun alle wissen, kam es nicht dazu. Ein Investor verscherbelte das Anwesen an den anderen und dieser wieder an den nächsten.

Der uns heute vorliegende Antrag eines weiteren Bauträgers enthält erneut eine Nutzungsänderung. Diesmal sollen zehn Reihenhäuser, ein Hotel und Ferienwohnungen gebaut werden. Das Gasthaus Krone soll bestehen bleiben, die Küche im Erdgeschoss jedoch als Flachdachgebäude an die nordwestliche Außenseite angebaut werden. Von den städtebaulichen Vorgaben wird dahingehend abgewichen, dass das Baufenster der hinteren Reihenhausbebauung die überbaubare Fläche überschreitet.

Die uns vorliegenden Blaupläne zeigen eine mutmaßlich lieblos zusammengepferchte Ansammlung von Unterkünften. Die Planung erscheint uns an manchen Stellen unschlüssig und „verplant“ (wie man bei uns sagt). Selbst die Verwaltungsvorlage vom Oktober verwies in einigen Stellen auf einen Klärungsbedarf durch die Baurechtsbehörde.

Das Objekt befindet sich vollumfänglich im Sanierungsgebiet „Ortskern“, sodass auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Die angeforderte Stellungnahme des Sanierungsträgers ist nicht nur negativ – sie ist m.E. vernichtend! Sie hat den Tenor, den man aus Arbeits-Zeugnissen kennt: „Der Planer hat sich stets bemüht…“ Vor dem Hintergrund, der vom Gemeinderat beschlossenen Sanierungsziele, wird eine gewisse planerische Sensibilität vermisst.

Voll und ganz schließen wir uns der Meinung des Sanierungsträgers an, dass (Zitat) die Möglichkeit, eine Bebauung mit guter Wohnqualität umzusetzen, mit diesem Bauantrag vertan wurde. Die Anregung über die Anzahl der Einheiten zugunsten qualitätsvollerer Grundrisse und Außenbereichsflächen nachzudenken, wurde wohl nicht erwogen.

Da hilft es auch nicht mehr, dass die Verwaltung noch im Oktober die geplanten hässlichen Doppelparker versagen wollte. Es ist schon erstaunlich, dass sie nun auf Wunsch der CDU diese Versagung aus der Sitzungsvorlage herausgenommen hat…. So einfach werden Wünsche erfüllt!

Für die CDU ist die Frage der Stellplätze und der Ästhetik anscheinend kein Kriterium. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil bei jeder Baumaßnahme von Wohnhäusern im TA die Stellplatzproblematik eine Rolle spielt.

Selbst mit Errichtung von begrünten Doppelparkern wird es eng werden – bei zehn Reihenhäusern, einem Hotelbetrieb mit zehn Zimmern und dem gleichzeitigen Gasthausbetrieb.

Die Verwaltung beantragt unter anderem die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung. Alleine im Hinblick auf die Bewertung des Sanierungsträgers ist diese unverantwortlich. Dass die vorliegende Planung städtebaulich gelungener sei, als die Genehmigungsplanung aus dem 2013, ist eine Bewertung der Verwaltung, der wir nicht folgen können.

Dass die damaligen Bebauungspläne massivere Ausmaße hatten, als die heutigen, galt der Planung einer Seniorenwohnanlage, die soziale und gesellschaftliche Funktionen erfüllt. Jetzt ist es ein reines Renditeobjekt eines oder mehrerer Investoren. Für diesen Zweck hätte die SPD einem Verkauf 2013 wohl überhaupt nicht zugestimmt.

Wir würden es sehr begrüßen, das Gasthaus Krone wieder zu beleben, das Areal mit barrierefreiem sozialem Wohnungsbau zu versehen sowie den Dorfentwicklungs-ausschuss bei solchen Projekten mit einzubeziehen.

Der Dorfentwicklungsausschuss hat in Laudenbach eine besondere Geschichte.
Er wurde seinerzeit gebildet mit der Aufgabenstellung, den Entwicklungsprozess im alten Ort zu begleiten. Damals holte BM Kaiser die Planungsgruppe 67 – die in Ladenburg sehr erfolgreich die Sanierung betrieben hat – ins Boot. Ein solcher Ausschuss sollte auch in Laudenbach begleitend tätig sein.
Wenn die Bebauung dieses Areals keine Angelegenheit der „Entwicklung des Dorfes“ ist, hat man sehr grundsätzliche Differenzen in der Betrachtung und Würdigung dieses Ausschusses.

Dieses Bauvorhaben wird zum 2. Sündenfall im Sanierungsgebiet in Laudenbach. Der Erste mit viel zu massiver Bebauung, ist der Bereich der oberen Bachstraße.

Den Beschlussvorschlag der Verwaltung lehnt die SPD Fraktion geschlossen ab."

 

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