SPD Hemsbach

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Stellungnahme der SPD Fraktion zur Bewertung der Stelle des Bürgermeisters entweder in A16 oder B2

Veröffentlicht am 22.01.2020 in Gemeinderatsfraktion

„In die Beurteilung dürfen nur objektive, also amtsbezogene Erwägungen einbezogen werden, die sich aus dem konkreten kommunalen Wahlamt ergeben – also Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes. Die konkrete Einwohnerzahl dient als Anhaltspunkt. Als einziges Kriterium ist diese allerdings nicht ausreichend.“ Soweit der Wortlaut der Gemeindeprüfanstalt BaWü aus der GPA-Mitteilung 07/2010 (Az. 054.123 vom 15.12.2010).

Die SPD Fraktion hat sich sehr intensiv mit dem Landes-Kommunal-Besoldungs-Gesetz und der Vorlage der Verwaltung auseinander gesetzt. Sie hat es sich nicht leicht gemacht.

Aktuell hat unsere Gemeinde etwa 6.300 Einwohnerinnen. Ja, damit bewegt sie sich im unteren Drittel der maßgeblichen Gemeindegrößengruppe, allerdings mit Tendenz nach oben. Laudenbach ist attraktiv und sehr beliebt, und der zweite Bauabschnitt Kisselfließ wird die Einwohnerzahl weiter ansteigen lassen.

Die Zusammenarbeit mit unserer hessischen Nachbargemeinde gestaltet sich seit Jahren schwierig, bspw. bei der Wasserversorgung in Oberlaudenbach und bei der Straßen- und Wegeplanung. Die Herausforderungen rund ums BIZ (Bildungszentrums) und einem etwaigen Neubau auf Laudenbacher Gemarkung sind noch nicht bewältigt.

Auch die Anforderungen an das Amt des Laudenbacher Bürgermeisters werden wachsen.

So muss bei der Stellenbewertung berücksichtigt werden, dass es erforderlich wird, Gastronomie, Einzelhandel und Gewerbe in Laudenbach zu fördern und vor allem weiter auszubauen, auf den demographischen Wandel zu reagieren sowie die Digitalisierung und insbesondere die Energiewende voranzutreiben.

Für diese Aufgaben gibt es noch keine Patentlösungen. Sinnvolle Ergebnisse sind nur durch Einbeziehung möglichst vieler Bürger zu erzielen. Diese Beteiligung der Bürger beansprucht einen strukturierten Gedankenaustausch und eine innovative Vorgehensweise.

Die SPD Fraktion ist daher der Überzeugung, dass die sachgerechte Einweisung in die Besoldungsgruppe B2 angemessen ist. Bezogen auf die Finanzen muss angemerkt werden, dass die Differenz von A16 zu B2 einen Betrag von 332,74 Euro im Monat beträgt. Das sind ca. 4.000 Euro im Jahr, die die „angespannte Haushaltslage“ der Gemeinde keinesfalls tragischer machen werden! Die Aufgaben, die der neue Bürgermeister zu bewältigen hat, sind keineswegs geringer, als die des gegenwärtigen Bürgermeisters.

 

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