Stellungnahme zu TOP 4 der Gemeinderatsitzung vom 11.04.2022 - Kriterien zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Laudenbach - Grundsatzbeschluss
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, sehr geehrte Damen und Herren,
der Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer PV- Freiflächenanlage ist ein notwendiger Baustein für eine saubere und kosteneffiziente Stromerzeugung und ein weiterer wichtiger Schritt zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Lieferketten und insbesondere auch zum Klima- und Umweltschutz.
Der Grundsatzbeschluss ist die konsequente Umsetzung unseres Klimaschutzkonzepts und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutzpakt des Landes – und es ist Zeit.
Aus der Präambel der Europäischen Charta für Solarenergie in Architektur und Stadtplanung, die bereits in den Jahren 1994/95 formuliert wurde, möchte ich kurz zitieren:
„Rund die Hälfte der in Europa verbrauchten Energie dient dem Betrieb von Gebäuden, hinzu kommt der für den Verkehr aufgewendete Anteil in Höhe von über 25%.
Für die Bereitstellung dieser Energie werden in großem Umfang nicht wieder bringbare, fossile Brennstoffe verbraucht …Zu ihrer Erzeugung sind Umwandlungsprozesse erforderlich, deren Emissionen sich nachhaltig negativ auf die Umwelt auswirken.
Zudem verursachen rücksichtslose Intensivbewirtschaftung und zerstörirische Rohstoffausbeute sowie ein weltweiter Rückgang der Agrarflächen eine zunehmende Verringerung der natürlichen Lebensräume.
Diese Situation erfordert ein rasches und grundlegendes Umdenken …
Ein verantwortlicher Umgang mit der Natur und die Nutzung des unerschöpflichen Energiepotentials der Sonne müssen Grundvoraussetzung für die Gestaltung der gebauten Umwelt werden…“