SPD Hemsbach

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Unsere Stellungnahmen in der Sitzung vom 14.03.2022

Veröffentlicht am 16.03.2022 in Gemeinderatsfraktion

Laudenbach. Auf der Gemeinderatsitzung vom 14.03.2022 haben wir folgende Stellungnahmen abgegeben:

  • Digitalisierungskonzept der Gemeinde Laudenbach
  • Trinkwasserversorgung der Gemeinde Laudenbach
  • Beteiligung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren (TA)

Die Stellungnahmen können im Wortlaut hier nachgelesen werden:

  • Digitalisierungskonzept / Stellungnahme der SPD-Fraktion von Ulrike Schweizer

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
    Damen und Herren, Kollegen und Kolleginnen des Gemeinderates,

    In der letzten GR-Sitzung hatten wir sehr angeregt über den ersten Entwurf des Digitalisierungskonzeptes beraten. Wir sind der Auffassung, dass es ein gelungenes Konzept ist und tatsächlich die wichtigsten Handlungsfelder beinhaltet. (Verwaltung • Verwaltung – Bürgerschaft • Verwaltung – Gremien • Querschnittsaufgaben )

    Insbesondere die Punkte „1.1 E-Akte“, „1.5 Zeiterfassung“, „2.4 Online Bürgerservice“ sowie „4.1 Glasfaserausbau“ gehören für uns zu den Prioritäten. Im HH-Plan sind bereits viele Digitalisierungs-Schritte vorgesehen. So sind beispielswiese für das Ratsinformationssystem 25 T€ eingestellt, für die digitale Zeiterfassung sind 8 T€ geplant. 
    Wir schlagen vor, auch die öffentlichen W-Lan-Anbindungen zu überprüfen. So funktioniert z.B. das W-Lan-Netz an der Bergstraßenhalle eher dürftig. Bei Veranstaltungen scheint es wirklich überfordert zu sein. Diese öffentlichen Netze gehören mit zum digitalen Fortschritt und dürfen nicht vernachlässigt werden. 
    Ich erinnere daran, dass sich ca. 86% der TN an der Umfrage zum Digitalisierungskonzept dafür ausgesprochen hatten, dass Laudenbach mehr Geld für die Digitalisierung in die Hand nehmen sollte. Das müssen wir ernst nehmen. Die Arbeits- und die Freizeit-Welt wird zunehmend digital. Wir brauchen in ganz Laudenbach funktionale Verbindungen an das Weltweite Netz mit Glasfaseranschlüssen und Dienstleister, die uns tatkräftig dabei unterstützen!

    Noch zwei Punkte zu dem vorliegenden Digitalisierungskonzept:
    Auf Seite 25 wurde unter Pt. „5.Fortschreibung“ ein Satz entfernt. Im ersten Entwurf stand da: „Der Gemeinderat ist regelmäßig über den Fortschritt zu informieren.“ Sie, Herr Bürgermeister haben in der Beratung im Februar dazu gesagt, dass „Herr Schollmaier der Hauptansprechpartner im Haus für die Digitalisierung sein wird …” sowie dass „die einzelnen Maßnahmen so konkret formuliert sind, dass sie im Rahmen einer Haushaltsberatung in jedem Jahr geplant werden können.”…
    Trotzdem bitten wir darum, den GR regelmäßig über den Fortschritt zu informieren! Das erst in den jährlichen HH-Beratungen zu machen, scheint mir eher nicht ausreichend zu sein.
    Was die angegebenen Zeitspannen betrifft, wiesen Sie im Februar zurecht darauf hin, dass „die Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt und in der Entscheidungskompetenz des Gemeinderats stehen sowie von der finanziellen Lage abhängig sind. Wann welche Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt maßgeblich von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab.”

    Dennoch fehlt uns tatsächlich eine gewisse zeitliche Planung bzw. ein Fahrplan. Wir können nicht alles auf einmal erledigen – und wir können nicht wahllos vor uns herschieben. Es sollte schon festgelegt werden, welche Themen vorrangig behandelt werden sollten, bzw. welche zunächst noch zurückgestellt werden müssen.
    Wir erachten es als wichtig und sinnvoll, einen Fahrplan zu erstellen – gerne auch in gemeinsamer Arbeit.

    Das vorliegende Digitalisierungskonzept ist ein umfassendes Werk mit sinnvollen Maßnahmen. Alle Punkte sind übersichtlich erstellt und schlüssig erklärt. Die SPD-Faktion sieht darin eine gute Grundlage, Laudenbach in eine digitalisierte Zukunft zu führen und stimmt dem Konzept zu.

  • Trinkwasserversorgung Laudenbach / Stellungnahme der SPD-Fraktion von Vanessa Bausch

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

    heute beschließen wir ein Thema, was die Gemeinderäte und die Verwaltung nun bereits über Wahlen hinweg begleitet. Der Baubeschluss zur Planung und Umsetzung der Neuordnung der Wasserversorgung der Hochzone der Gemeinde Laudenbach mit Trink- und Löschwasser wurde bereits am 16.08.2017 gefasst.

    Die Neuordnung gestaltete sich schon allein durch die „Ländergrenze“, mit der Gemeinde Laudenbach in Baden-Württemberg auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Gemeinde Ober-Laudenbach in Hessen kompliziert.

    Der heute vorliegende Vertragsentwurf regelt nun die zukünftige Wasserversorgung mit allen vorstellbaren Eventualitäten und es können aus unserer Sicht weiterhin die Schonung der Grundwasservorräte sowie die nachbarliche kommunale Zusammenarbeit gewährleistet werden.

    Auch die Stadt Heppenheim hat bereits signalisiert, dem heute vorliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen.

    Dieser enthält neben den allgemeinen Regelungen der Zuständigkeiten zur zukünftigen Wasserversorgung der jeweiligen Gebiete der „Hochzone Laudenbach“, auch Regelungen zur Kostenübernahme. Mit Inbetriebnahme der neu zu errichtenden Wasserversorgungsanlage wird die Stadt Heppenheim mit einigen Ausnahmen die ebenfalls in diesem Vertrag geregelt wurde, der Gemeinde Laudenbach kein Wasser mehr in die Hochzone liefern. 
    Die Kreisstadt Heppenheim beteiligt sich an der Neuordnung für die Trinkwasserversorgung mit einem Betrag von 75.000 €. Insgesamt sind im Haushalt der Gemeinde Laudenbach für diese Maßnahme 340 T€ bis 2024 eingestellt.
    Die von der Gemeinde Laudenbach übernommenen Leitungen gehen im derzeitigen Zustand in den Anlagenbestand über. Eine Ausgleichszahlung ist nicht vorgesehen. Die Stadt HP hat ebenfalls erklärt, dass ihr keine Umstände bekannt sind, das Leitungen defekt und reparaturbedürftig sind. 

    Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden noch weitere Flurstücke an der Ober-Laudenbacher-Str. mit neuen Wasseranschlussleitungen vernetzt. Die von der Gemeinde Laudenbach durchzuführende Maßnahme wird zurzeit mit rund 15.500 € Kosten geschätzt. Wir begrüßen es sehr, dass bereits für größere Abweichungen von der bisherigen Kostenschätzung, Regelungen im Vertrag getroffen wurden. Denn wie wir alle schon schmerzlich erfahren mussten, können aufgrund der aktuellen Lage Baukosten oft ganz anders ausfallen, als ursprünglich zu erwarten war.

    Der neue Vertrag wird bis zum 31.12.2042 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Daher wurde auch für das zunächst festgesetzte Entgelt von 1,72 € netto für geliefertes Wasser, eine entsprechende Klausel für zukünftige Preisänderungen geschaffen.

    Alles in Allem ist die SPD-Fraktion froh, dass wir wieder eine größere Baustelle schließen können, auch wenn die durchzuführenden Arbeiten noch Zeit in Anspruch nehmen werden. Aber der Grundstein ist mit diesem Vertragsentwurf gelegt.

    Daher stimmt die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorschlag zu.
     

  • Beteiligung der Gemeinde in Baugenehmigungsverfahren / Stellungnahme der SPD-Fraktion von Jürgen Kraske

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des TA, sehr geehrte Damen und Herren,
    der Bauantrag hat eine Vorgeschichte.

    Das Bauvorhaben „Außentreppe“ wurde vom zuständigen Baurechtsamt zunächst als „verfahrensfrei“ eingestuft. Dementsprechend wurde weder die Gemeinde noch die angrenzenden Nachbarn einbezogen oder gehört. Auf der einen Seite fühlen sich die angrenzenden Nachbarn ihres Einspruchsrechts beraubt, die Antragsteller auf der anderen Seite zu Unrecht eines „Schwarzbaus“ bezichtigt, da sie die Außentreppe in Vertrauen auf eine behördliche Stellungnahme errichten ließen.

    Das Baugenehmigungsverfahren ist infolge des nachbarschaftlichen Einspruchs nachzuholen.

    Worüber haben wir zu entscheiden?

    Unsere Rolle im TA ist es nicht, die Situation rechtlich zu bewerten. Dies erfolgte bereits durch das zuständige Baurechtsamt und das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde. Wir haben lediglich darüber zu entscheiden, ob wir die Außentreppe städtebaulich vertretbar halten – eine rechtliche Wirkung hat unsere Entscheidung nicht.
    Die Außentreppe besteht aus einer Metallkonstruktion. Optisch stört sie nicht. Eine Erweiterung der Nutzfläche über die Grenzen des B- Plans ist sie ebenfalls nicht. Die direkt angrenzenden Nachbarn fühlen sich allerdings durch die Treppe und eine erhöhte Einsichtnahme in ihrer Privatsphäre gestört. Die Außentreppe überschreitet die im B- Plan festgelegte Grenze über die vor Jahren genehmigte Kellertreppe hinaus um weitere 1,3 m. Hierfür ist die beantragte Befreiung erforderlich.

    Wofür haben wir in der jüngsten Vergangenheit Befreiungen erteilt?

    Im TA und im Gemeinderat haben wir Befreiungen von den Vorgaben der B- Pläne erteilt, wenn z.B. durch Dachgauben neuer Wohnraum geschaffen werden sollte. Dies erfolgte nicht, um lediglich private Wohnwünsche zu erfüllen, sondern auch um den Bedarf nach Wohnraum zu decken – ohne weitere Flächen zu verbrauchen und Böden zu versiegeln. Entgegen dem Trend, dass der Bedarf an Wohnfläche pro Person zunimmt, dient die Außentreppe einem Reihenhaus, das von mehr als einer Partei bewohnt wird. Hier wird dringend benötigter zusätzlicher Wohnraum zur Verfügung gestellt, ohne die Grundfläche des Gebäudes zu ändern. Die Außentreppe ermöglicht der Wohnung im Obergeschoss den Zutritt zum Garten. Dies ist für die hier wohnenden Kinder erforderlich und auch nachvollziehbar.

    Doch wie sieht es mit dem Schutz der angrenzenden Nachbarn vor möglichen zusätzlichen Einblicken in ihren Wohnbereich oder Garten aus?

    In einem eng bebauten Wohngebiet, Reihenhäusern mit nebeneinanderliegenden Balkonen zum Garten ist ein Leben ohne Einblicke kaum gegeben. „Die Treppe führt nach Auffassung … des bereits involvierten Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht zu einer unzumutbaren Verschlechterung der Situation.“

    Dennoch sehen wir eine Chance zur Schlichtung. Die Außentreppe kann mit geeigneten Mitteln nicht zusätzliche Einblicke sondern Abhilfe schaffen. Ein zu ergänzender transluzenter Sichtschutz - z.B. mit satiniertem Glas – kann die von der Bauweise sowieso bedingten Einblicke verhindern, ohne das Nachbargebäude zu verschatten.

    Bebauungspläne sind „Kinder ihrer Zeit“. In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts hatten unsere Vorgänger noch keine Vorstellung über die derzeitige Wohnsituation und die Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Die Nutzung eines Reihenhauses von mehr als einer Familie war nicht abzusehen. Wir haben diesen Spielraum und sollten ihn nutzen.

    Mit dem beschriebenen Sichtschutz sehen wir keine Verschlechterung der ursprünglichen Situation – vielmehr eine mögliche Verbesserung.

    Die Schaffung von Wohnraum – ohne Beanspruchung von Freifläche – begrüßen wir.

    Die Außentreppe ist unter Würdigung der genannten Aspekte städtebaulich vertretbar.

    Die SPD- Fraktion stimmt dem Antrag der Verwaltung zu.

 

 

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