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Landespolitik
Ute Vogt: "Wenn das generelle Kopftuchverbot um einen Erlaubnisvorbehalt ergänzt wird, können die Nonnen im Habit weiter unterrichten"
Ungleichbehandlung von Habit und Kopftuch schon vom Bundesverwaltungsgericht moniert
Als Konsequenz aus dem sog. "Kopftuchurteil" des Stuttgarter Verwaltungsgerichts regt die SPD- Landtagsfraktion eine Ergänzung des baden- württembergischen Schulgesetzes an.
Die SPD-Landtagsfraktion übt massive Kritik an der gegenwärtigen Abschiebepraxis des baden-württembergischen Innenministers. Es bestehe der Verdacht, so die Fraktionsvorsitzende Ute Vogt, dass der Minister die parlamentsfreie Zeit und die damit verbundene eingeschränkte Arbeitsfähigkeit des Landtags bewusst nutze, um verstärkt Abschiebungen vorzunehmen.